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BÜCHER FÖRDERN DAS KULTURGUT SPIEL
Spieleautor Reiner Knizia klagte gegen den Humboldt Verlag, dazu ein
Interview mit Eckhard Schwettmann, dem Geschäftsführer der beklagten
Humboldt Verlags GmbH.
Oft wird der Wert eines Kulturgutes daran gemessen, wie viele Laufmeter
Bücher in einer Bibliothek zum Thema stehen. Da sieht es beim Thema
Spiel sehr schlecht aus. Die rührige Ausnahme ist da der Humboldt
Verlag, der seit vielen Jahren mit Büchern zum Spiel diese Lücke zu
füllt. Der Versuch durch Gerichtsbeschluss diese Veröffentlichungen zu
stoppen ist zwar gescheitert, wir möchten aber gerne die Hintergründe
wissen. Zu viele Gerüchte und Halbwahrheiten wurden darüber verbreitet.

(Beginn des Interview mit Geschäftsführer Eckhard Schwettmann)
WIE SIND SIE INS VERLAGSGESCHÄFT GEKOMMEN?
Ich war Verlagsleiter der Stadtillustrierten PRINZ in Köln, bevor ich
1996 die Marketingleitung der Science Fiction-Romanserie PERRY RHODAN
bei VPM (Pabel Moewig Verlag) in Rastatt übernommen habe. So kam ich
dann zu den Büchern und wurde dann zusätzlich Verlagsleiter des gesamten
Moewig-Buchverlages. Bücher machen macht offenbar süchtig: Seit Anfang
2003 bin ich nun Geschäftsführer der Humboldt Verlags GmbH.
WARUM BRINGT IHR VERLAG BÜCHER ÜBER SPIELE?
Den Humboldt Verlag gibt es schon seit 1953. Ratgeber zu Freizeit- und
Spielethemen gab es schon sehr früh, dazu Gesundheit, Partnerschaft,
Sprachen, Fotografie, Beruf, Lerntraining und vieles mehr. Als neuer
Verlagsleiter habe ich lediglich die vorhandenen Programmlinien
fortgeführt und weiter ausgebaut. Bücher zu Spielethemen sind auch
wieder im Herbstprogramm 2008 ein absoluter Schwerpunkt. Da machen wir
die Aktion „Spiel Dein Spiel“ mit 22 Büchern zu z.B. Kartenspielen,
Schach, Backgammon, Kegeln und sogar Tipp Kick. Wir sind der Ansicht,
dass Spielen das Gemeinschaftserlebnis fördert, ebenso das strukturelle,
konzeptionelle Denken. Spielerisch kann Sozialverhalten gelernt und
trainiert werden. Und natürlich macht das Spielen Spaß, ein ganz
wichtiger Aspekt! Deshalb sind Spielebücher ein großer und wichtiger
Programmbereich bei Humboldt.
WELCHE RAHMENBEDINGUNGEN GIBT ES IM BUCHHANDEL FÜR SOLCHE FACHBÜCHER?
In fast jeder guten Buchhandlung gibt es ein Regal mit Freizeit- und
Hobbythemen, wenn auch oft nur wenig Platz zur Verfügung steht.
Spielebücher zählen ja auch zum Segment der Ratgeber, die es insgesamt
traditionell sehr schwer haben in der Wahrnehmung beim Buchhandel. Oft
stehen halt Belletristik-Bücher und aktuelle Bestseller, sogenannte
„Schnelldreher“, im Vordergrund. Auch möchte der Buchhandel oft
bevorzugt Neuheiten im Sortiment haben. Spielebücher, die bei uns
teilweise in der 20. Auflage sind, kann man nicht immer neu machen, wie
etwa bei den Romanen, wo ständig neue Bücher erscheinen. Spielebücher
zählen zur sogenannten „Backlist“, und die wird nicht immer gut
gepflegt. Es ist also nicht ganz einfach für die Verlage, ihre Bücher im
Buchhandel unterzubringen.
Um wahrgenommen zu werden machen wir deshalb im Herbst 2008 die Aktion
„Spiel Dein Spiel“ mit 22 Humboldt-Büchern.
WIE WERTEN SIE DEN VERSUCH VON REINER KNIZIA DURCH GERICHTSBESCHLUSS
IHRE BÜCHER ZU STOPPEN?
Herr Knizia hat Klage erhoben beim Landgericht in Mannheim gegen unser
Buch „Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele“ von unserem
Autor Hugo Kastner. Seine Motive sind für uns - offen gesagt -
rätselhaft. In dem Buch wird Herr Knizia ja durchweg gelobt, seine
Spiele werden ausdrücklich zum Kauf empfohlen.
Unser Autor Hugo Kastner ist ja schon seit vielen Jahren in der
Spiele-Szene aktiv und kennt alles und jeden. Er unterrichtet Schach und
ist nebenbei im Bereich „Spielerisches Lernen“ in der Lehrerfortbildung
tätig, dazu schreibt er viel als Rezensent und Buchautor. Obendrein ist
er Mitglied der Wiener Spiele Akademie; Kurator des Österreichischen
Spiele Museums und hat viele Reiner Knizia Spiele positiv bewertet. Umso
überraschter waren alle, als Knizia dann die Klage gegen Hugo Kastners
Buch einreichte. Wir können nur vermuten: Offenbar wollte er ein
Grundsatz-Urteil erwirken um die Urheberrechte der Spieleentwickler zu
verstärken und hat sich dafür ausgerechnet unseren Verlag ausgesucht.
KÖNNEN SIE UNS ERKLÄREN WAS EIGENTLICH HERR KNIZIA VERBIETEN WOLLTE?
In dem strittigen Buch „Die große Humboldt Enzyklopädie der
Würfelspiele“, das vermutlich beispielhaft ausgewählt wurde, geht es um
die Historie, mathematische Wahrscheinlichkeiten und natürlich die
verschiedenen Arten und Aspekte des Würfelspieles. So sind zahlreiche
Würfelspiele beschrieben aus allen Epochen der letzten 5.000 Jahre und
in bestimmten Familien zusammengefasst, z.B. Glücksspiele, Brettspiele,
Blockspiele usw.
Bei 16 Spielen sah Herr Knizia seine Urheberrechte verletzt. Er sah sich
als deren Schöpfer und wollte, da er keine Genehmigung zur
Veröffentlichung erteilt hatte, die weitere Verbreitung des Buches
verbieten lassen, dazu Auskunft über die Buchverkäufe und Schadenersatz
in fünfstelliger Höhe.
Namentlich ging es um diese Spiele, die in der Enzyklopädie beschrieben
werden: Matches, Tit for Tat / Wie Du mir, so ich Dir, Zehnkampf,
Heckmeck am Bratwurmeck, Octo, Crisscross / Kreuz & Quer, Powerplay,
Gladiator, Katego / Multego, Quattro / Vier mal Vier, West-Ost /
East-West / Head To Head Poker, Double / Harakiri, Maus / Mice and Men,
Hurdles / Schreibtisch-Jogging, Jupiter und Swap
14 von 16 Klagepunkte beziehen sich auf Bücher von Reiner Knizia: Das
Buch „Rules Of Play” (Paul Lamond Games, England 2006) von Reiner Knizia
war bei Abgabe des Manuskriptes der Enzyklopädie (August 2006) Hugo
Kastner unbekannt und erscheint deshalb auch nicht im
Literaturverzeichnis. Knizias übrige 3 Bücher sind als Quelle im
Literaturverzeichnis angegeben: „Dice Games Properly Explained” (Eliot
Right Way, England 1999); “Das große Buch der Würfelspiele” (Hugendubel
Verlag / Weltbild 2000) und „Neue Taktikspiel mit Würfeln und Karten“
(Hugendubel Verlag 1990).
Die übrigen beiden Klagepunkte beziehen sich auf Spiele, die im Zoch
Verlag („Heckmeck am Bratwurmeck“) und bei Franjos („Jupiter“)
erschienen sind.
Ursprünglich lautete der Vorwurf sogar, aus den Büchern von Reiner
Knizia sei abgeschrieben worden. Das war aber völlig haltlos und ließ
sich durch nichts belegen. Wäre dieser Vorwurf aufrechterhalten worden,
so hätten wir unsererseits (zum Schutz des Ansehens unseres Autors)
Klage erheben müssen. Das kann übrigens immer noch kommen.
Noch ein interessanter Aspekt: Wir konnten auch belegen, dass einige der
strittigen Würfelspiele, die Reiner Knizia in seinen Büchern beschreibt,
schon lange vorher mit ganz ähnlichen Spielprinzipien in dem Buch „174 +
1 Würfelspiele“ (Humboldt Verlag, 1981) der Autorin Rita Danyliuk
veröffentlicht wurden. In den Büchern von Reiner Knizia findet sich im
übrigen auch kein Urhebernachweis, lediglich dass als neu
gekennzeichnete Spiele seine Ideen seien. Woher die anderen Spiele
stammen findet sich nicht in den Büchern. Da hat unser Autor Hugo
Kastner, meiner Meinung nach, mit seinen Autoren- bzw. Quellen-Angaben
und historischen Herleitungen wesentlich sorgfältiger gearbeitet.
Das war dann aber kein Thema bei Gericht. Es ist ja so: Würfelspiele
gibt es schon seit rund 5.000 Jahren. In dieser Zeit haben sich viele
Spiele entwickelt und niemand kann nachvollziehen wer wann was
„erfunden“ hat. Daher sind Spielideen auch nicht schutzfähig, das ist
ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
HÄTTE DIESES URTEIL AUCH AUSWIRKUNGEN AUF ANDERE BÜCHER, ZEITSCHRIFTEN
ODER ONLINE-REDAKTIONEN?
Ja, zweifellos. Das betrifft alle Medien, z.B. Bücher, Radio, Internet,
Zeitschriften, in denen Besprechungen / Kritiken / Rezensionen von
Werken (z.B. Spiele, Bücher, Filme...) möglich sind.
Wenn Herr Knizia sich hier mit seiner Auffassung durchgesetzt hätte, so
wäre keine Besprechung eines Spieles mehr möglich gewesen ohne
Einverständnis des jeweiligen Autors. Das wäre auf eine klare
Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit hinausgelaufen.
Das Argument hätte dann z.B. bei Rezensionen von Romanen jederzeit
lauten können: In der Buchbesprechung wurde auch der Inhalt des Romans
geschildert, deshalb wurden Urheberrechte verletzt und obendrein kauft
nun niemand mehr das Buch, deshalb ist Schadenersatz fällig.
So darf die Pressefreiheit natürlich nicht eingeschränkt werden!
Denn die Vorstellung bzw. Rezension eines Spieles ist natürlich nicht
möglich, ohne dass man die Regeln und das Spielmaterial darstellt.
Obendrein ist dies ja erwünscht: Der Zoch Verlag z.B. hat ausdrücklich
seine Genehmigung zum Abdruck der Regeln von „Heckmeck“ gegeben. Dort
freut man sich natürlich über diese Werbung in der Enzyklopädie.
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