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Eine rein persönliche Meinung                                                                                       alle bisherigen Einträge


BÜCHER FÖRDERN DAS KULTURGUT SPIEL
 
Spieleautor Reiner Knizia klagte gegen den Humboldt Verlag, dazu ein Interview mit Eckhard Schwettmann, dem Geschäftsführer der beklagten Humboldt Verlags GmbH.
 
Oft wird der Wert eines Kulturgutes daran gemessen, wie viele Laufmeter Bücher in einer Bibliothek zum Thema stehen. Da sieht es beim Thema Spiel sehr schlecht aus. Die rührige Ausnahme ist da der Humboldt Verlag, der seit vielen Jahren mit Büchern zum Spiel diese Lücke zu füllt. Der Versuch durch Gerichtsbeschluss diese Veröffentlichungen zu stoppen ist zwar gescheitert, wir möchten aber gerne die Hintergründe wissen. Zu viele Gerüchte und Halbwahrheiten wurden darüber verbreitet.



(Beginn des Interview mit Geschäftsführer Eckhard Schwettmann)
 
WIE SIND SIE INS VERLAGSGESCHÄFT GEKOMMEN?

Ich war Verlagsleiter der Stadtillustrierten PRINZ in Köln, bevor ich 1996 die Marketingleitung der Science Fiction-Romanserie PERRY RHODAN bei VPM (Pabel Moewig Verlag) in Rastatt übernommen habe. So kam ich dann zu den Büchern und wurde dann zusätzlich Verlagsleiter des gesamten Moewig-Buchverlages. Bücher machen macht offenbar süchtig: Seit Anfang 2003 bin ich nun Geschäftsführer der Humboldt Verlags GmbH.
 
WARUM BRINGT IHR VERLAG BÜCHER ÜBER SPIELE?

Den Humboldt Verlag gibt es schon seit 1953. Ratgeber zu Freizeit- und Spielethemen gab es schon sehr früh, dazu Gesundheit, Partnerschaft, Sprachen, Fotografie, Beruf, Lerntraining und vieles mehr. Als neuer Verlagsleiter habe ich lediglich die vorhandenen Programmlinien fortgeführt und weiter ausgebaut. Bücher zu Spielethemen sind auch wieder im Herbstprogramm 2008 ein absoluter Schwerpunkt. Da machen wir die Aktion „Spiel Dein Spiel“ mit 22 Büchern zu z.B. Kartenspielen, Schach, Backgammon, Kegeln und sogar Tipp Kick. Wir sind der Ansicht, dass Spielen das Gemeinschaftserlebnis fördert, ebenso das strukturelle, konzeptionelle Denken. Spielerisch kann Sozialverhalten gelernt und trainiert werden. Und natürlich macht das Spielen Spaß, ein ganz wichtiger Aspekt! Deshalb sind Spielebücher ein großer und wichtiger Programmbereich bei Humboldt.
 
WELCHE RAHMENBEDINGUNGEN GIBT ES IM BUCHHANDEL FÜR SOLCHE FACHBÜCHER?

In fast jeder guten Buchhandlung gibt es ein Regal mit Freizeit- und Hobbythemen, wenn auch oft nur wenig Platz zur Verfügung steht. Spielebücher zählen ja auch zum Segment der Ratgeber, die es insgesamt traditionell sehr schwer haben in der Wahrnehmung beim Buchhandel. Oft stehen halt Belletristik-Bücher und aktuelle Bestseller, sogenannte „Schnelldreher“, im Vordergrund. Auch möchte der Buchhandel oft bevorzugt Neuheiten im Sortiment haben. Spielebücher, die bei uns teilweise in der 20. Auflage sind, kann man nicht immer neu machen, wie etwa bei den Romanen, wo ständig neue Bücher erscheinen. Spielebücher zählen zur sogenannten „Backlist“, und die wird nicht immer gut gepflegt. Es ist also nicht ganz einfach für die Verlage, ihre Bücher im Buchhandel unterzubringen.
Um wahrgenommen zu werden machen wir deshalb im Herbst 2008 die Aktion „Spiel Dein Spiel“ mit 22 Humboldt-Büchern.
 
WIE WERTEN SIE DEN VERSUCH VON REINER KNIZIA DURCH GERICHTSBESCHLUSS IHRE BÜCHER ZU STOPPEN?

Herr Knizia hat Klage erhoben beim Landgericht in Mannheim gegen unser Buch „Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele“ von unserem Autor Hugo Kastner. Seine Motive sind für uns - offen gesagt - rätselhaft. In dem Buch wird Herr Knizia ja durchweg gelobt, seine Spiele werden ausdrücklich zum Kauf empfohlen.
Unser Autor Hugo Kastner ist ja schon seit vielen Jahren in der Spiele-Szene aktiv und kennt alles und jeden. Er unterrichtet Schach und ist nebenbei im Bereich „Spielerisches Lernen“ in der Lehrerfortbildung tätig, dazu schreibt er viel als Rezensent und Buchautor. Obendrein ist er Mitglied der Wiener Spiele Akademie; Kurator des Österreichischen Spiele Museums und hat viele Reiner Knizia Spiele positiv bewertet. Umso überraschter waren alle, als Knizia dann die Klage gegen Hugo Kastners Buch einreichte. Wir können nur vermuten: Offenbar wollte er ein Grundsatz-Urteil erwirken um die Urheberrechte der Spieleentwickler zu verstärken und hat sich dafür ausgerechnet unseren Verlag ausgesucht.
 
KÖNNEN SIE UNS ERKLÄREN WAS EIGENTLICH HERR KNIZIA VERBIETEN WOLLTE?

In dem strittigen Buch „Die große Humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele“, das vermutlich beispielhaft ausgewählt wurde, geht es um die Historie, mathematische Wahrscheinlichkeiten und natürlich die verschiedenen Arten und Aspekte des Würfelspieles. So sind zahlreiche Würfelspiele beschrieben aus allen Epochen der letzten 5.000 Jahre und in bestimmten Familien zusammengefasst, z.B. Glücksspiele, Brettspiele, Blockspiele usw.

Bei 16 Spielen sah Herr Knizia seine Urheberrechte verletzt. Er sah sich als deren Schöpfer und wollte, da er keine Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt hatte, die weitere Verbreitung des Buches verbieten lassen, dazu Auskunft über die Buchverkäufe und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe.

Namentlich ging es um diese Spiele, die in der Enzyklopädie beschrieben werden: Matches, Tit for Tat / Wie Du mir, so ich Dir, Zehnkampf, Heckmeck am Bratwurmeck, Octo, Crisscross / Kreuz & Quer, Powerplay, Gladiator, Katego / Multego, Quattro / Vier mal Vier, West-Ost / East-West / Head To Head Poker, Double / Harakiri, Maus / Mice and Men, Hurdles / Schreibtisch-Jogging, Jupiter und Swap

14 von 16 Klagepunkte beziehen sich auf Bücher von Reiner Knizia: Das Buch „Rules Of Play” (Paul Lamond Games, England 2006) von Reiner Knizia war bei Abgabe des Manuskriptes der Enzyklopädie (August 2006) Hugo Kastner unbekannt und erscheint deshalb auch nicht im Literaturverzeichnis. Knizias übrige 3 Bücher sind als Quelle im Literaturverzeichnis angegeben: „Dice Games Properly Explained” (Eliot Right Way, England 1999); “Das große Buch der Würfelspiele” (Hugendubel Verlag / Weltbild 2000) und „Neue Taktikspiel mit Würfeln und Karten“ (Hugendubel Verlag 1990).
Die übrigen beiden Klagepunkte beziehen sich auf Spiele, die im Zoch Verlag („Heckmeck am Bratwurmeck“) und bei Franjos („Jupiter“) erschienen sind.

Ursprünglich lautete der Vorwurf sogar, aus den Büchern von Reiner Knizia sei abgeschrieben worden. Das war aber völlig haltlos und ließ sich durch nichts belegen. Wäre dieser Vorwurf aufrechterhalten worden, so hätten wir unsererseits (zum Schutz des Ansehens unseres Autors) Klage erheben müssen. Das kann übrigens immer noch kommen.

Noch ein interessanter Aspekt: Wir konnten auch belegen, dass einige der strittigen Würfelspiele, die Reiner Knizia in seinen Büchern beschreibt, schon lange vorher mit ganz ähnlichen Spielprinzipien in dem Buch „174 + 1 Würfelspiele“ (Humboldt Verlag, 1981) der Autorin Rita Danyliuk veröffentlicht wurden. In den Büchern von Reiner Knizia findet sich im übrigen auch kein Urhebernachweis, lediglich dass als neu gekennzeichnete Spiele seine Ideen seien. Woher die anderen Spiele stammen findet sich nicht in den Büchern. Da hat unser Autor Hugo Kastner, meiner Meinung nach, mit seinen Autoren- bzw. Quellen-Angaben und historischen Herleitungen wesentlich sorgfältiger gearbeitet.

Das war dann aber kein Thema bei Gericht. Es ist ja so: Würfelspiele gibt es schon seit rund 5.000 Jahren. In dieser Zeit haben sich viele Spiele entwickelt und niemand kann nachvollziehen wer wann was „erfunden“ hat. Daher sind Spielideen auch nicht schutzfähig, das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

HÄTTE DIESES URTEIL AUCH AUSWIRKUNGEN AUF ANDERE BÜCHER, ZEITSCHRIFTEN ODER ONLINE-REDAKTIONEN?

Ja, zweifellos. Das betrifft alle Medien, z.B. Bücher, Radio, Internet, Zeitschriften, in denen Besprechungen / Kritiken / Rezensionen von Werken (z.B. Spiele, Bücher, Filme...) möglich sind.
Wenn Herr Knizia sich hier mit seiner Auffassung durchgesetzt hätte, so wäre keine Besprechung eines Spieles mehr möglich gewesen ohne Einverständnis des jeweiligen Autors. Das wäre auf eine klare Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit hinausgelaufen.

Das Argument hätte dann z.B. bei Rezensionen von Romanen jederzeit lauten können: In der Buchbesprechung wurde auch der Inhalt des Romans geschildert, deshalb wurden Urheberrechte verletzt und obendrein kauft nun niemand mehr das Buch, deshalb ist Schadenersatz fällig.
So darf die Pressefreiheit natürlich nicht eingeschränkt werden!

Denn die Vorstellung bzw. Rezension eines Spieles ist natürlich nicht möglich, ohne dass man die Regeln und das Spielmaterial darstellt.

Obendrein ist dies ja erwünscht: Der Zoch Verlag z.B. hat ausdrücklich seine Genehmigung zum Abdruck der Regeln von „Heckmeck“ gegeben. Dort freut man sich natürlich über diese Werbung in der Enzyklopädie.
 
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